Einige Unternehmen verwenden irreführende Werbe- oder Marketingtaktiken, um ihre Umweltfreundlichkeit hervorzuheben. Die Beispiele reichen von der Verwendung von Produktnamen oder -etiketten, die natürlicher klingen, selbst wenn sie schädliche Chemikalien enthalten, bis hin zu Kampagnen, die umweltschädliche Unternehmen als umweltfreundlich darstellen.
Der Bericht der FRA „Enforcement consumer rights to combat greenwashing“ (Durchsetzung der Verbraucherrechte bei der Bekämpfung von Grünfärberei) weist auf Lücken in bestehenden Rechtsvorschriften und deren Anwendung hin. Er zeigt, wie ein Menschenrechtsansatz zur Bekämpfung von Grünfärberei beitragen kann:
Der Bericht untersucht die Gesetze in 10 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich, Polen und Portugal). Er enthält praktische Beispiele, zeigt Bereiche auf, in denen Verbesserungsbedarf besteht, und bietet Lösungen, um bestehende Rechtslücken zu schließen.